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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.1990 - 10 U 14/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3654
OLG Düsseldorf, 05.11.1990 - 10 U 14/90 (https://dejure.org/1990,3654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1990 - 10 U 14/90 (https://dejure.org/1990,3654)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1990 - 10 U 14/90 (https://dejure.org/1990,3654)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1152 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 447
  • FamRZ 1991, 350
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • KG, 17.11.2014 - 8 W 86/14

    Beschlussergänzung: Beginn der Frist für den Ergänzungsantrag

    Jedoch gilt die Beschränkung des § 99 ZPO nach seinem Zweck, die erneute Überprüfung der Hauptsache im Rahmen der Kostenentscheidung zu verhindern, nicht, wenn - wie vorliegend - überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen ist und sich der Streit darum dreht, ob sie zulässigerweise nachgeholt werden kann (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 681; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 430; s.a. OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 1593, wonach § 99 ZPO für die Kostenentscheidung des Rechtspflegers nicht gelten soll).
  • OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03

    Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen

    Dem Gesetzeszweck des § 99 Abs. 1 ZPO entsprechend ist dann aber auch eine Anfechtung der durch streitiges Urteil ergehenden Kostenentscheidung grundsätzlich ausgeschlossen, will man verhindern, dass das Gericht bei der isolierten Überprüfung der Kostenentscheidung die Hauptsache erneut einer Beurteilung unterziehen muss (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 430; Herget in Zöller, ZPO, § 99 ZPO Rdn. 1).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 278/99

    Antragsbefugnis beim Nachlassinsolvenzverfahren

    Diese Berichtigung der Entscheidung der Vorinstanz kann - wie in der Entscheidungsformel geschehen - auch der Senat vornehmen, während die Sache bei ihm anhängig ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 447 [448]; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1508 [1509]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 319, Rdn. 21).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2004 - 14 W 119/04

    Notwendige Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Berufungsrücknahme

    Das OLG Hamm vertritt in MDR 91, 452 gerade die gegenteilige Auffassung, in Fällen fehlender und auf das Vorbringen des Rechtssuchenden nicht eingehenden, formelhaften Begründungen komme eine Zurückverweisung in Betracht ( so auch zutreffend OLG Hamm MDR 88, 871; OLG Karlsruhe FamRZ 91, 350; OLG Nürnberg MDR 01, 893; OLG Jena FamRZ 01, 781).
  • OLG Stuttgart, 01.12.2010 - 17 UF 242/10

    Familienstreitsache: Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung

    Dies würde wegen des erklärten Zwecks, nur die Kostenentscheidung anzugreifen, eine unzulässige Umgehung des § 99 Abs. 1 ZPO darstellen (Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 31. Auflage 2010, § 99, RN. 4; OLG Düsseldorf, FamRZ 91, 350).
  • LAG Hamm, 25.06.1998 - 4 Sa 1207/97

    Streitigkeit über die Frage, ob ein Kündigungsschutzrechtsstreit durch einen

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  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 10 U 183/10

    Arrestverfahren: Aufhebung und Kostentragung bei nicht gewahrter

    Zudem wäre vorliegend auch nicht der Zweck des § 99 Abs. 1 ZPO betroffen, der verhindern will, dass das Rechtsmittelgericht bei der Überprüfung der Kostenentscheidung - inzident - erneut die Hauptsache beurteilen muss (BGH FamRZ 2003, 1269; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 430; Zöller/Herget, a. a. O. Rdn.1).
  • OLG Schleswig, 14.06.2017 - 10 UF 92/14

    Kindesunterhalt: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung

    Dient allerdings ein Rechtsmittel erklärtermaßen dem alleinigen Zweck, eine Änderung der Kostenentscheidung herbeizuführen, ist es wegen Umgehung des § 99 Abs. 1 ZPO unzulässig (OLG NJW-RR 1991, 447; MüKo/Schulz, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 99 ZPO Rn. 10).
  • BayObLG, 26.05.1992 - BReg. 1 Z 71/91

    Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Errichtung des Inventars ; Eingang eines

    1b Z 3/89">NJW-RR 1989, 720/721 und ständige Rechtsprechung; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 447/448; OLG Frankfurt JurBüro 1976, 953/958; Jansen Rn. 37, Keidel/Reichert Rn. 58, jeweils zu § 18).
  • LG Hannover, 25.02.2009 - 6 S 51/08

    Abänderung; Anfechtung; Auskunft; Auskunftsdatei; Auskunftserteilung;

    Anderenfalls würde bei einer solchen inhaltlich nur auf die Überprüfung der Kostenentscheidung gerichteten Berufung der Zweckgedanke des § 99 Abs. 1 ZPO verfehlt (OLG Düsseldorf, 10 U 14/90, Urteil vom 05.11.1990).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 8 U 89/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6852
OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 8 U 89/89 (https://dejure.org/1990,6852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.1990 - 8 U 89/89 (https://dejure.org/1990,6852)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - 8 U 89/89 (https://dejure.org/1990,6852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 539 Abs. 2; RVO § 636 Abs. 1; BGB § 833; BGB § 847
    Versicherungsschutz für Tierhüter bei Katzenbiß beim Tierarzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Perserkatze

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1152 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 605
  • VersR 1991, 1036
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 6 U 14/02

    Schutzbereich der Tierhalterhaftung

    Deswegen hat in einem teilweise vergleichbaren Fall das OLG Düsseldorf die (damals in der RVO geregelte) Haftungsablösung durchgreifen lassen und demjenigen, der als Helfer bei einer tierärztlichen Behandlung von dem Tier verletzt worden war, zivilrechtliche Ansprüche auf Ersatz des Personenschadens mit der Begründung versagt, er sei aufgrund seiner helfenden Tätigkeit gesetzlich versichert gewesen (VersR 91, 1036 = NJW-RR 91, 605; ebenso OLG Oldenburg, r+s 02, 283).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12

    Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende

    Der Art nach muss die Tätigkeit sonst von Personen verrichtet werden können, die in einem Betrieb des betroffenen Gewerbes üblicherweise beschäftigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1990, 8 U 89/89; ebenso OLG München, Urteil vom 19.03.2009, 24 U 346/08, jeweils zitiert aus JURIS).

    Daraus folgt, dass auch Tätigkeiten, die aus Gefälligkeit erbracht werden und nur aus einem einzelnen Handgriff oder einer kurzen Leistung bestehen, unter den gesetzlichen Versicherungsschutz fallen mit der Folge, dass eine Individualhaftung wegen durch die Tätigkeit erlittener Verletzungen ausgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.1990, 8 U 89/89, zitiert aus JURIS unter Hinweis auf BGH NJW 1987, 1643).

  • OLG Oldenburg, 11.12.2001 - 12 U 105/01

    Schmerzensgeld; Arbeitsunfall; Tierarzt; Tierhalter; Tierarztpraxis;

    Entscheidend ist allein, ob der Geschädigte "wie ein Beschäftigter" für den Unfallbetrieb tätig geworden ist (BGH NJW 1987, 1643; vgl. auch zur Hilfeleistung für einen Tierarzt OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 605).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 3 U 11/08

    Unfallversicherungsschutz bei der nichterforderlichen Mithilfe bei der Behandlung

    Die Klägerinnen zu 1. und 2. haben am 26. Mai 2003 Klage vor dem Sozialgericht (SG) Lüneburg erhoben und zur Begründung vorgetragen, die Beigeladene sei hier - wie sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 7. Juni 1990 (Az: 8 U 89/89) ergebe - als Tierhalterin im Interesse der Tierarztpraxis tätig geworden und als eine Wie-Beschäftigte einzustufen.
  • OLG Koblenz, 05.03.2001 - 12 U 1355/99

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld und auf Ersatz des

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  • ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2008 - 16 Ca 517/08

    Haftungspriviligierung i.R.e. unter Mitarbeitern geschehenen Arbeitsunfalls;

    In dieser unstreitig unübersichtlichen Situation kann selbst dann, wenn die Beklagte zu 2) die Klägerin, wie diese behauptet, trotz mangelnder Schutzmaßnahmen angewiesen haben sollte, den Kater zu ergreifen, nicht angenommen werden, die Beklagte zu 2) habe die konkrete Verletzung der Klägerin auch nur billigend in Kauf genommen (vgl. entsprechend für den Haftungsausschluss einer Tierärztin für Verletzungen des Hüters einer Katze, der diese bei einer tierärztlichen Behandlung festhielt und durch einen Biss verletzt wurde, OLG Düsseldorf, 7. Juni 1990 - 8 U 89/89 - VersR 1991, 1036, zu 1 der Gründe).
  • SG Lüneburg, 09.12.2010 - S 2 U 99/10

    Vorliegen eines Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Der Auffassung des OLG Düsseldorf konnte sich die Kammer daher nicht anschließen (OLG Düsseldorf Versicherungsrecht 1991, 1036).
  • SG Lüneburg, 10.12.2010 - S 2 U 99/10

    Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Unfall eines

    Der Auffassung des OLG Düsseldorf konnte sich die Kammer daher nicht anschließen (OLG Düsseldorf Versicherungsrecht 1991, 1036).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.03.1991 - 51 T 171/90   

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https://dejure.org/1991,9063
LG Berlin, 14.03.1991 - 51 T 171/90 (https://dejure.org/1991,9063)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.03.1991 - 51 T 171/90 (https://dejure.org/1991,9063)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. März 1991 - 51 T 171/90 (https://dejure.org/1991,9063)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1152
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 56/03

    Nachweis für öffentliche Zustellung

    Zum Teil wird es für den Normalfall als ausreichend angesehen, wenn Nachforschungen beim Einwohnermeldeamt und dem Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes ergebnislos verlaufen sind (OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1148, 1149; LG Berlin NJW-RR 1991, 1152; Stein/Jonas/Roth, ZPO 21. Aufl. § 203 Rdn. 6; Thomas/ Putzo, ZPO 24. Aufl. § 185 n.F. Rdn. 7).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1999 - 5 W 4/99

    Darlegungslast des Antragstellers für Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung

    Das reichte nicht aus, vielmehr mußte die Klägerin an der letzten bekannten Anschrift weitere Nachforschungen anstellen, etwa ob einem Vermieter, ehemaligen Mitbewohnern oder Nachbarn Kenntnisse über einen Verbleib von Herrn Bennecke zur Verfügung stehen (OLG Stuttgart Die Justiz 1968, 486; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 630; MünchKommZPO-v. Feldmann, 1992, § 203 ZPO Rn. 8; Zöller/Geimer, 21. Aufl. 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Musielak/Wolst, 1999, § 203 ZPO Rn. 2; Zimmermann, 5. Aufl. 1998, § 203 ZPO Rn. 1; Fischer, Die öffentliche Zustellung im Zivilprozeß, ZZP 107 (1992), 163, 167; a.A. LG Berlin NJW-RR 1991, 1152; Stein/Jonas/Roth, 21. Aufl. 1994, § 203 ZPO Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 23.06.1999 - 6 W 31/99

    Pflicht zur Ermittlung der Gegenpartei

    In der Regel reicht es aus, wenn Nachforschungen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt und der zuletzt zuständigen Postdienststelle ergebnislos verlaufen sind und Zustellungen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgelangen (vgl. BGH VersR 1987, 986 , LG Berlin NJW-RR 1991, 1152, Stein/Jonas/Roth, ZPO 21. Aufl., § 203 Rn. 6, Thomas/Putzo, ZPO 21. Aufl. § 204 Rn. 6).
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